Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand wird von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt. Gemeinsam mit dem Pfarramt leiten sie das kirchliche Leben in der Gemeinde.

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind u.a.:

  • er vertritt die Gemeinde nach außen und fördert die Zusammenarbeit im Kirchenkreis
  • er wirkt bei der Besetzung der Pfarrstelle mit
  • er entscheidet über die Anstellung und Kündigung von Mitarbeitern/innen und sorgt für deren Fortbildung 
  • er fördert das Gemeindeleben

Unsere Mitglieder des Kirchenvorstandes

Durch den Zusammenschluss der Kirchengemeinden zu einer Gesamtkirchengemeinde, wird diese durch einen Gesamtkirchenvorstand, in dem jede Ortsgemeinde vertreten ist, vertreten. Diese haben jeweils zusätzlich einen Orts-Kirchenvorstand, der einen Großteil des Gemeindelebens vor Ort mitgestaltet und verantwortet. Das Ziel war und ist es, die Selbstständigkeit der Ortsgemeinden und auch besondere Traditionen zu erhalten und dennoch eine größere Perspektive zu entwickeln, gemeinsam den Rahmen abzustecken für kirchliches Leben und den Herausforderungen gemeinsam zu begegnen.