Was ist der Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt. Er leitet die Gemeinde gemeinsam mit dem Pfarramt. In regelmäßigen Sitzungen entscheiden die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher über die Schwerpunkte des Gemeindelebens.
Zusammen mit dem Pfarramt gibt der Kirchenvorstand seiner Kirchengemeinde ein Gesicht. Mit viel Leidenschaft und verschiedensten persönlichen Begabungen schafft er die Grundlage für ein lebendiges Gemeindeleben. Als Leitungsgremium trifft er sich alle ein bis zwei Monate zu einer gemeinsamen Sitzung.
Kollegiales Miteinander und eigenständiges Arbeiten werden dabei großgeschrieben. In der Zeit zwischen den Sitzungen können sich Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen je nach Zeitbudget dort engagieren, wo ihr Herz schlägt. Verschiedenste Kompetenzen bringen dabei viele Früchte, sei es in Projekten mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen in der Gemeinde, im Bereich Musik und Kultur, Gottesdienst oder Finanzen, sei es für die Kindertagesstätten oder diakonische Aufgaben, für Bau- oder Personalfragen und vieles mehr.
Warum?
Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten. Mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben. Die Mitglieder des Kirchenvorstands tragen die Verantwortung für die Gemeinde.
Wie?
Erstmals online wählen: von zu Hause am Computer. Per Brief: Sie erhalten Mitte Februar alle Unterlagen für alle Wahlmöglichkeiten - natürlich auch zur Briefwahl.
Wen?
Bis zum 10. Oktober 2023 können sich Kandidatinnen und Kandidaten bewerben und vorgeschlagen werden, Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 16 Jahren am Beginn der Amtsperiode und die Kirchenmitgliedschaft. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich ggf. bei einer Gemeindeversammlung persönlich vor und werden auch im Gemeindebrief präsentiert.